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   AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10   

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https://dejure.org/2011,35728
AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10 (https://dejure.org/2011,35728)
AG Erding, Entscheidung vom 03.01.2011 - 5 C 1059/10 (https://dejure.org/2011,35728)
AG Erding, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - 5 C 1059/10 (https://dejure.org/2011,35728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausgleichsleistung bei Flugverspätung: Darlegungslast des Luftverkehrsunternehmens für unvermeidbare außergewöhnliche Umstände

  • reise-recht-wiki.de

    Darlegungslast des Luftverkehrsunternehmens für Verspätungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vogelschwarm traf Flugzeug - Ankunft verzögerte sich um mehr als sechs Stunden: Ausgleichszahlung für Fluggast

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10
    Auch das Urteil des EuGH vom 9.7.2009, Aktenzeichen C 204/08, spricht für die Anwendbarkeit des § 29 ZPO auf die Ausgleichsansprüche nach der Verordnung.

    Erfüllungsort im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO ist der Flughafen M... als Ankunftsort (vgl. EuGH, Urteil vom 9.7.2009, Az. C 204/08).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10
    Dem Luftverkehrsunternehmen obliegt es nämlich, darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert war und die zur Annullierung/Verspätung des Flugs geführt haben (EuGH, Urteil vom 22.12.2008, NJW 2009, 347).
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10
    Die Beklagte hätte vielmehr darlegen müssen, welche anderen personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den Flug zum geplanten Zeitpunkt durchzuführen und aus welchen Gründen es ihr gegebenenfalls nicht zumutbar war, auf diese Ressourcen zurückzugreifen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 14.10.2010, Az. XA ZR 15/10).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10
    Gemäß Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (C 402/07-C 432/07) sind Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt und können somit den in Art. 7 der Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn sie wegen eines verspäteten Flugs einen Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr erleiden, d.h. wenn sie ihr Endziel nicht früher als 3 Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10
    Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen stellen mithin eine besondere Ausgestaltung der Rechte und Pflichten aus einem Beförderungsvertrag dar (BGH NJW 2010, 1070).
  • LG Landshut, 18.12.2009 - 12 S 1250/09

    Anspruch auf Ausgleichszahlung nach dem Gemeinschaftsrecht wegen Verspätung des

    Auszug aus AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10
    § 29 ZPO ist auf den streitgegenständlichen Ausgleichsanspruch aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 anwendbar, es handelt sich um einen Anspruch auf vertraglicher Grundlage (vgl. im Ergebnis auch Urteil des Landgerichts Landshut vom 18.12.2009, Az. 12 S 1250/09).
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 24 S 111/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Verpassen des Anschlussflugs /

    Dagegen geht die wohl ganz überwiegende Auffassung, die auch die Kammer teilt, davon aus, dass ein Triebwerksschaden infolge Vogelschlags als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist (LG Hamburg, Urt. v. 13.1.2012 - 318 S 98/11, ...; LG Düsseldorf, Urt. v. 8.8.2008 - 22 S 378/07; LG Darmstadt, Urt. v. 1.8.2007 - 21 S 263/06; AG Bremen, Urt. v. 29.12.2011 - 9 C 91/11; AG Leipzig, Urt. v. 7.7.2010 - 109 C 7651/09; Müller-Rostin, ...; Führich, Reiserecht [6. Aufl. 2010], Rn. 1035; wohl auch LG Hannover, Urt. v. 18.1.2012 - 14 S 52/11, Ziff. 27, ...; offen gelassen AG Erding, Urt. 3.1.2011 - 5 C 1059/10).
  • LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11

    Vogelschlag im Flugumlaufverfahren

    cc) Ob ein Triebwerksschaden infolge Vogelschlags als solch ein außergewöhnlicher und daher das Flugunternehmen entlastender Umstand anzusehen ist, wird unterschiedlich beurteilt (bejahend LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10. November 2010 - 24 S 143/10, Umdruck Seite 4 f.; AG Leipzig, Urteil vom 7. Juli 2010 - 109 C 7651/09, BeckRS 2010, 17165; AG Rüsselsheim, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 3 C 1400/09, Umdruck Seite 3 f.; Müller-Rostin, NZV 2009, 430, 432; wohl auch LG Darmstadt, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 7 S 66/10, juris, Rn. 27 f.; aA KG, Beschluss vom 30. April 2009 - 8 U 15/09, juris, Rn. 4 ff., zu § 651j Abs. 1 BGB; Bartlik, RRa 2009, 272, 278; offengelassen AG Erding, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 5 C 1059/10, juris, Rn. 3).
  • LG Hannover, 26.09.2012 - 12 S 28/12
    Ob ein Triebwerksschaden infolge Vogelschlags als solches ein außergewöhnlicher und daher das Flugunternehmen entlastender Umstand anzusehen ist, wird unterschiedlich beurteilt (bejahend LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10. November 2010 - 24 S 143/10, Umdruck Seite 4 f.; AG Leipzig, Urteil vom 7. Juli 2010 - 109 C 7651/09, BeckRS 2010, 17165; AG Rüsselsheim, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 3 C 1400/09, Umdruck Seite 3 f.; Müller-Rostin, NZV 2009, 430, 432; wohl auch LG Darmstadt, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 7 S 66/10, juris, Rn. 27 f.; a. A. KG, Beschluss vom 30. April 2009 - 8 U 15/09, juris, Rn. 4 ff., zu § 651 j Abs. 1 BGB; Bartlik, RRa 2009, 272, 278; offen gelassen AG Erding, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 5 C 1059/10, juris, Rn. 3).
  • AG Bremen, 29.12.2011 - 9 C 91/11

    Fluggastrechte: Ausgleichsanspruch für Flugverspätung wegen Vogelschlags

    Nach dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung ist nicht zu fragen, ob die Annullierung/Verspätung zu zumutbare Maßnahmen hätte verhindert werden können (a.A. offenbar Amtsgericht Erding, DAR 2011, 209).
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